Überprüfung der Feinstaubplakette bei der Hauptuntersuchung

Nicht lesbare oder falsch eingetragene Kennzeichen bei der Feinstaubplakette müssen künftig als geringe Mängel und falsche Feinstaubeinstufungen als erhebliche Mägel bei der Hauptuntersuchung geahndet werden. Dies schreibt der verbindliche Mängelkatalog für die KfZ-Prüforganisationen vor.

Wer dagegen keine Feinstaubplakette hat, bekommt keinen Mangel. Die Plakette wird künftig nur zur Befahrung einer gekennzeichneten Feinstaubzone benötigt.

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