HU/AU Plakette

Den Monat und das Jahr an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU- Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Analog dazu wird der Termin für die nächste Abgasuntersuchung an der sechseckigen Plakette auf dem vorderen Kennzeichen angezeigt. Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung finden Sie auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

  • Die Zahl im Zentrum der Plakette gibt das Jahr der nächsten Prüfung an. (im Beispiel hier 2007)
  • Am oberen Rand, in der Mitte steht die Monatszahl in dem die Prüfung fällig ist. (im Beispiel hier HU-Fälligkeit im Oktober und AU-Fälligkeit im März)
Die Farben sind fortlaufend d.h. nach rosa kommt grün, nach grün kommt orange, usw. (Siehe dazu Bild unten). Nach braun fängt die Farbreihe wieder von vorne an, also mit rosa. Ist die Farbe des Jahres in dem wir uns befinden z.B. blau so verlieren die orangen Plaketten ihre Gültigkeit- sowohl die runde HU-Plakette am hinteren als auch die eckige AU-Plakette am vorderen Kennzeichen. Dringendster Handlungsbedarf besteht dann bei allen Fahrzeugen, welche noch eine grüne Plakette tragen, da diese dann schon über ein Jahr nicht mehr gültig sind.

Keine Plakette erhalten

Wurde Ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt aufgrund eines Mangels, muss der Mangel oder müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats, behoben werden. Die Behebungsfrist bezieht sich auf das Datum der Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der Tag zuvor, als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist der Wiedervorführung überschritten, so ist eine erneute Untersuchung durchzuführen.

Auf dem Untersuchungsbericht werden die Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, aufgeführt. Nach der Reparatur bzw. der Beseitigung der Mängel wird das Fahrzeug erneut einem Prüfingenieur vorgestellt. Dieser prüft das Fahrzeug mit Augenmerk auf die zuvor dokumentierten und nun beseitigten Mängel. Zu der erneuten Untersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein und alle Änderungsabnahmen und Gutachten benötigt. Die Nachkontrolle oder Nachuntersuchung kann von jedem Prüfingenieur durchgeführt werden.



Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug wird eine neue Plakette zugeteilt.

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