Keine Plakette mehr für die Abgasuntersuchung ab dem 1. Januar 2010

Die Einhaltung der festgelegten Schadstoffgrenzwerte in Autoabgasen wurde seit dem Jahr 1985 in der so genannten ASU (Abgassonderuntersuchung) überprüft. Im Jahre 1993 wurde aus der ASU dann die AU (Abgasuntersuchung). Seither hat sich viel getan, die AU wurde weiterentwickelt und an den Stand der Technik angepasst. Mit dem 1. Januar 2010 wird sich nun wieder einiges ändern. Aus der AU wird jetzt die „Untersuchung der Abgase“ als Teil der Hauptuntersuchung. Durchführen lassen können Sie diese Prüfung von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der KÜS oder bei einer der dafür anerkannten AU-Werkstätten.

Nur noch eine Plakette ab dem 1. Januar 2010

Das deutlichste Merkmal der Neuerung im Bereich Untersuchung der Abgase ist der Wegfall der bisherigen AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen. Ab dem 1. Januar 2010 werden die Vorschriften zur Untersuchung der Abgase in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Für alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchungen wird es nur noch die HU-Plakette am hinteren amtlichen Kennzeichen geben. Gleichzeitig wird die AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen durch den KÜS-Prüfingenieur entfernt. Wenn dabei Kratzer entstehen oder Kleberreste zurückbleiben, bieten die Prüfingenieure der KÜS eine so genannte Reparaturplakette an. Sie besteht aus dem gleichen retroreflektierenden Material wie das Kennzeichen und deckt den bisherigen Raum der AU-Plakette ab. Das Anbringen einer Reparaturplakette ist keine Pflicht, es dient lediglich optischen Zwecken. Es dürfen jedoch keine anderen Aufkleber dort angebracht werden. Für Fahrzeuge mit Hartplaketten aus Plastik ist ebenfalls eine Lösung erhältlich.

Nur noch ein Berichtsformular ab dem 1. Januar 2010

Für Fahrzeuge die nach dem 1. Januar 2010 zur Hauptuntersuchung und Abgasmessung kommen wird es nur noch ein Berichtsformular von der KÜS geben.

Die Untersuchung der Abgase kann aber auch von dafür anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Für diese separat durchgeführte Teiluntersuchung erhalten Sie einen AU-Nachweis mit Klebesiegel und Prägung. Das auf diesem Bericht bestätigte Ergebnis wird vom Prüfingenieur der KÜS im Bericht der Hauptuntersuchung ausgewiesen. Die Teiluntersuchung der Abgase darf zur Fälligkeit der Hauptuntersuchung nicht älter als ein Monat sein, also hier auf das Datum achten. Eine Pflicht den AU Nachweis der Werkstatt aufzubewahren besteht nicht, das Ergebnis ist im HU-Bericht vermerkt. Die KÜS rät jedoch dazu, den Nachweis, wie bisher auch, mit dem HU-Bericht bis zur nächsten anstehenden Hauptuntersuchung aufzubewahren. Für die Zulassungsstellen und eventuelle Verkehrskontrollen durch die Polizei reicht der ab dem 1. Januar 2010 ausgefertigte Hauptuntersuchungsbericht als Dokumentation aus.

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