Gutachten

Gutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der Kfz-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Dieses Gutachten enthält alle regulierungsrelevanten Werte und ist Grundlage für eine korrekte Unfallschadenregulierung.

Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.

Meiswinkel & Partner...

KUSBVSKClassic DataIfsÖffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Öffnungszeiten

Kfz-Prüfstelle (HU/AU)

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Annahmeschluss: 13:30 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Annahmeschluss: 11:30 Uhr

Kfz-Sachverständigenbüro (Erstellung von Gutachten)

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr