HU Fristen

Zeitlicher Abstand zwischen den Untersuchungen

12 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t
Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t

24 Monate
Krafträder
Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung
Anhänger die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t

36 Monate
Pkw nach der ersten Zulassung
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung
Anhänger mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung

Selbstfahrvermietung

Bei einem Pkw, der als Selbstfahrvermietfahrzeug genutzt wurde, wird bei einem Halterwechsel innerhalb der ersten 7 Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung, die Frist für die nächste HU auf 36 Monate verlängert.

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Öffnungszeiten

Kfz-Prüfstelle (HU/AU)

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Annahmeschluss: 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Annahmeschluss: 13:30 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Annahmeschluss: 11:30 Uhr

Kfz-Sachverständigenbüro (Erstellung von Gutachten)

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr