Die Oldtimergutachten

Oldtimer
Seit 1. März 2007 bieten wir in Zusammenarbeit mit der KÜS nach § 23 StVZO Dienstleistungen zur Einstufung als Oldtimer direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an. Das Fahrzeuggutachten wird sofort von unseren Prüfingenieuren erstellt.

Die bisher übliche Vorfahrt bei der Technischen Prüfstelle ist somit nicht mehr nötig.

In der Prüfhalle wird dieser Service angeboten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellt.

Wichtig ist die neue Definition eines Oldtimers.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Unsere Prüfingenieure stellen bei der Begutachtung fest, ob das Fahrzeug den geforderten Mindestzustand weitgehend einhält.

Es muss technisch weitgehend mängelfrei sein, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik sein. Es darf, anders als bei „normalen“ anderen Fahrzeugen, nur leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Es dürfen keine wesentlichen Teile fehlen. Voraussetzung ist auch ein sichtbar guter Pflege- und Erhaltungszustand, beispielsweise eine weitgehend fehlerfreie Lackierung und ggf. nachgewiesener Instandhaltungs-Aufwand.

Am Fahrzeug dürfen keine Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung erkennbar sein. Es muss original oder nachweislich zeitgenössisch sein.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

Kennzeichen historischer Fahrzeuge

Das so genannte H-Kennzeichen, bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist (nach Produktions- oder Erstzulassungsdatum).

Kfz-Sachverständigenbüro Meiswinkel - Kennzeichen historischer Fahrzeuge

Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB DE 123H. Mit dem „H“-Kennzeichen sind Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden.

Die Kriterien zur Vergabe eines „H“-Kennzeichens sind uneinheitlich: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.

In keinem Fall werden „H“-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten verbaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativ-Kriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeit-untypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein „H“-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.

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